Rotwelsch-Dialekte „Immaterielles Kulturerbe“

Die historischen Geheimsprachen vom Typus der „Rotwelsch-Dialekte“ sind auf Antrag des Gründungsvorsitzenden der Internationalen Gesellschaft für Sondersprachenforschung (IGS), Klaus Siewert, soeben als Kulturform und „Immaterielles Kulturerbe“ anerkannt worden. Das unter dem Titel „Rotwelsch-Dialekte als Träger kultureller Ausdrucksformen in der Gegenwart“ eingereichte Antragswerk ist von der zuständigen Landesjury für das Immaterielle Kulturerbe in NRW im Herbst 2023 angenommen worden.  In dem Bescheid des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vom April 2024 heißt es: „Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Rotwelsch-Dialekte als Träger kultureller Ausdrucksformen in der Gegenwart in das Landesinventar eingetragen werden. Außerdem hat das Land Nordrhein-Westfalen Ihre Kulturform für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes nominiert.“ Dem Erfolg des Begehrens stand vor allem eine UNESCO-Konvention von 2003, der zufolge „Sprachen“ nicht als Immaterielles Kulturerbe anerkannt werden können, im Wege. Mit der in dem Antrag verankerten Bezeichnung der betreffenden Sondersprachen als „konstruierte Instrumente der Kommunikation“ und „Kulturform der Gegenwart“ war der Weg gebahnt.

Ab 2025 verleiht die Internationale Gesellschaft für Sondersprachenforschung (IGS) den vom Antragsteller erfundenen Preis für die „Beste innovative Aktionsform zum Erhalt der Kulturform Rotwelsch-Dialekte“. Die Auszeichnung dient der Entwicklung neuer Aktionsformen und wird erstmals auf dem XIV. „Internationalen Symposien Sondersprachenforschung“ in Münster im April 2025 verliehen.

https://www.igs-sondersprachenforschung.de/

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